Unterhaltspflichten



Unterhalt

Unterhaltspflichten bestehen zwischen Ehegatten, im Rahmen des Eltern-Kind-Verhältnisses und aufgrund sonstiger Verwandtschaft in gerader Linie (bspw. zwischen Großeltern und Enkeln).

Besondere Bedeutung bekommen die Unterhaltspflichten in der Regel im Falle der Trennung und daran anschließend der Scheidung. In diesem Fall werden insbesondere die Thematiken des

  1. Kindesunterhalt
  2. Trennungsunterhalts
  3. nachehelichen Unterhalts

relevant.

 

1) Der Kindesunterhalt

Von den Unterhaltsverpflichtungen zwischen den Ehepartnern sind die Unterhaltspflichten der Eltern gegenüber den Kindern zu unterscheiden. Auch beim Kindesunterhalt ist festzuhalten, dass die entsprechenden Unterhaltspflichten immer bestehen, jedoch in der Regel erst bei einer Trennung/Scheidung der Eltern relevant werden.

Bei einer Trennung der Eltern wird oft auch eine Regelung hinsichtlich des jeweiligen Umgangsrechts der Eltern bezüglich der Kinder getroffen. Je nachdem, bei welchem Elternteil das Kind den Hauptanteil der Zeit verbringt, ist der andere Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Unterhaltsberechtigt sind minderjährige Kinder und volljährige Kindern dann, wenn sie sich noch in ihrer Erstausbildung befinden und noch nicht verheiratet sind.

Die konkrete Höhe des Unterhalts richtet sich nach der sog. Düsseldorfer Tabelle. Wesentliche Kriterien der Düsseldorfer Tabelle für die Höhe des Kindesunterhaltes sind das Alter des Kindes und das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

 

2) Der Trennungsunterhalt

Bereits zum Zeitpunkt des harmonischen Zusammenlebens bestehen zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern Unterhaltspflichten. Diese werden in der Praxis jedoch selten relevant, sondern oftmals erst im Falle der Trennung. Nach § 1361 BGB kann ein Ehegatte vom anderen Trennungsunterhalt verlangen, wenn dies nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen angemessen ist. Die Gewährung von Trennungsunterhalt zugunsten eines Ehegatten richtet sich daher immer nach den Umständen des Einzelfalls und setzt die Bedürftigkeit des einen Ehegatten sowie die Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten voraus. Relevant ist insofern unter anderem die familiäre und finanzielle Situation während der Ehe und das jeweilige Einkommen der Ehegatten oder auch sonstige Einkommensquellen.

Selbst wenn ein Ehepartner bedürftig ist, setzt ein Unterhaltsanspruch die Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten voraus. Insofern gilt es zudem die Obliegenheit eines jeden Ehegatten zu beachten, Möglichkeiten zu nutzen, durch Einsatz der eigenen Arbeitskraft Einkünfte zu erzielen (sog. Erwerbsobliegenheit).

Ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht oder Sie ggf. selbst verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen, gilt es daher genauestens zu überprüfen.

 

3) Der nacheheliche Unterhalt

Der nacheheliche Unterhalt hat unterschiedliche Ausprägungen. So gibt es unter anderem den Betreuungsunterhalt, den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und weitere Formen des nachehelichen Unterhalts.

Fundamentale Problematiken sind auch hier die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Besondere Bedeutung kommt beim nachehelichen Unterhalt auch dem in § 1569 BGB verankerten Grundsatz der Eigenverantwortung zu, wonach jeder Ehegatte nach der Scheidung für seinen Unterhalt selbst verantwortlich ist. So sind sich viele Leute nicht bewusst, dass nach dem geltenden Unterhaltsrecht keine Garantie auf Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards besteht. Jedoch steht dies in Wechselwirkung mit dem Grundsatz der nachwirkenden Mitverantwortung. Zwischen diesen Grundsätzen gilt es im Einzelfall eine konkrete Lösung zu finden.

 

Fazit

Im Falle einer Trennung von Ehegatten ist es empfehlenswert, zeitnah einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dies gilt nicht nur für den Fall, dass Sie eine streitige Trennung und Scheidung erwarten, sondern auch dann, wenn Sie Ihre Trennung und Scheidung harmonisch durchführen wollen. In diesem Fall kommt es darauf an, jedem Beteiligten seine Rechte und Pflichte klarzumachen und eine faire Lösung für beide Parteien zu erreichen. Aufgrund der naturgemäß großen persönlichen Spannungen im Rahmen einer Trennung/Scheidung sollten darüber hinausgehende juristische Spannungen vermieden werden. Hierfür ist sowohl eine gute Kenntnis des Familienrechts erforderlich, als auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen der jeweiligen anwaltlichen Vertreter. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung stehen wir Ihnen kompetent und vertrauensvoll zur Seite.


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