Erbrecht

Nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich für die Betroffenen oft die gleichen Fragen:

  • Bin ich Erbe geworden? Welches von mehreren Testamenten ist wirksam?
  • Wem gehört das Erbe nach dem Erbfall?
  • Wofür hafte ich als Erbe?
  • Was genau ist eine Erbengemeinschaft und wie wirkt sich diese aus?
  • Kann ich ggf. den Pflichtteil von den Erben verlangen?

Beratung vor dem Erbfall

Schon bei der Errichtung eines Testaments muss mit Sorgfalt gearbeitet werden. Sollten Sie daher zur Vermeidung späterer Streitigkeiten und zur Regelung Ihres Nachlasses ein Testament errichten wollen, so ist auch hier eine rechtliche Beratung unumgänglich.

Häufig werden Testamente errichtet, ohne vorher hinsichtlich des genauen Wortlauts einen Anwalt aufgesucht zu haben. Die Folge ist, dass beim Erbfall Unklarheiten hinsichtlich des tatsächlich Gewollten bestehen und daraus ein Streit entsteht, der nach dem Willen des Testierenden gerade vermieden werden sollte. 
Im schlimmsten Fall kommt es zu Erbfolgen, die gar nicht gewollt sind.

Gehen Sie daher nicht das Risiko ein, ein Testament zu errichten, welches nachträglich unwirksam oder unklar ist, sondern lassen Sie sich durch uns bei der Testamentserrichtung beraten.

Beratung nach dem Erbfall

Für den Fall, dass Sie in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe bedacht sind, empfiehlt es sich, zeitnah einen Überblick über die Rechte und Pflichten eines Erben zu erlangen. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass eine Ausschlagung der Erbschaft nur innerhalb von 6 Wochen erfolgen kann, sollte sich so zeitnah wie möglich über die Pflichten informiert werden, die eine Erbschaft mit sich bringt.

Auch für den Fall, dass Sie Erbe geworden sind und jemand den Pflichtteil verlangt oder umgekehrt, dass Sie enterbt wurden und einen Pflichtteil geltend machen wollen, ist eine Beratung durch den Anwalt unumgänglich.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sowohl Patientenverfügung, als auch Vorsorgevollmacht erleichtern den Angehörigen das Tätigwerden, wenn ein Angehöriger einmal geschäftsunfähig wird. Hinsichtlich des Wortlauts ist Vorsicht geboten, da die Rechtsprechung hohe Anforderungen stellt, welche dem Normalbürger in der Regel nicht bewusst sind.