Nachdem Frau Rechtsanwältin Honerkamp zwei Jahre in einer Frankfurter Anwaltssozietät tätig war, wurde die Kanzlei 1987 von ihr gegründet. Im Jahre 1997 wurde ihr als einer der ersten Rechtsanwältinnen im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt der Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen. Sie ist seitdem ausschließlich im Bereich des Familienrechts tätig. Der ausgezeichnete Ruf, den sie sich durch ihr Engagement und ihre fachliche Kompetenz erworben hat, schlägt sich unter anderem darin nieder, dass sie seit Jahren vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet auftritt.
1976-1981
Studium an der Universität Frankfurt
1982-1984
Referendariat
1985
2. Staatsexamen
1985-1987
freiberufliche Rechtsanwältin in Frankfurter Kanzlei
1987
Gründung der Kanzlei
1997
Fachanwältin für Familienrecht
ARGE Familienrecht
Forum für Erbrecht
Frankfurter Anwaltsverein
Deutscher Anwaltverein
Bund der Selbstständigen
Vereinigung Kelkheimer Selbständiger
Deutscher Familiengerichtstag e.V.
Vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.